
Die soll sich nach § 12 des Wohngeldgesetzes richten. Dort sind die Mietstufen und die Höchstbeträge der bezuschussungsfähigen Mieten festgelegt, die je nach Anzahl der Personen im Haushalt und nach Stadt variieren. Buxtehude ist dabei in einer der beiden höchsten Mietstufen eingestuft, sodass hier auch höhere Mieten noch in den Genuss von Wohngeld kommen können.
Die SPD begründet ihren Vorstoß mit dem Bedarf an preisgünstigen Mietwohnungen. Sie bezieht sich auf eine Studie des Pestel-Instituts von 2012, das schon damals feststellte, dass in Buxtehude nur noch 642 öffentlich geförderte Wohnungen existierten, Tendenz fallend. Benötigt würden laut Institut rund 3000. Die SPD will die Mietobergrenze für mindestens 30 Prozent der an der Giselbertstraße zu errichtenden Wohnungen festlegen. Der Antrag soll im Sozialausschuss beraten werden. Die Stadtverwaltung will derartige Forderungen im Rahmen einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung diskutieren.
Erschienen im Buxtehuder Tageblatt vom 15.09.2015