Nachdem unsere Fraktionsvorsitzende im Rat der Hansestadt Buxtehude, Astrid Bade, nun seit Wochen von der AfD öffentlich an den Pranger gestellt wurde, wendet sie sich jetzt auch an die Öffentlichkeit.
Auslöser ist die Darstellung der AfD Buxtehude auf ihrer Homepage zu Sachverhalten aus nichtöffentlicher Sitzung. Frau Bade übergab (während einer nichtöffentlichen Sitzung) der Verwaltung eine Kopie des Beitrags der AfD Homepage zur Prüfung. Die AfD hat daraufhin Frau Bade öffentlich angegriffen und tut dies bis heute. Sie wirft ihr vor, politische Gegner zu diffamieren. Dies gipfelte in einem Antrag der AfD-Fraktion, in dem die Nachfrage von Frau Bade missbilligt werden sollte. Dieser AfD-Antrag wurde in der Ratssitzung am 3. Februar 2021 öffentlich beraten und mit großer Mehrheit abgelehnt. Frau Bade hat hierzu eine Stellungnahme verfasst und in der Sitzung verlesen.
Hier ist ihre Stellungnahme im Wortlaut zum nachlesen..…
Auf der Homepage der AfD – Kreisverband Stade – ist zu lesen:
DIFFAMIERUNGSVERSUCH DURCH DIE SPD
und weiter……..…
Dass der Antrag einer Fraktion, hier der Antrag zur versuchten Diffamierung der AfD durch die SPD-Fraktionsvorsitzende Astrid Bade, von der Verwaltung zunächst als „öffentlich“ und viele Tage danach als „nicht öffentlich“ deklariert wurde, ist für die AfD-Fraktion ein bisher einmaliger Vorgang in über vier Jahren Ratsarbeit. Nach Auskunft der Verwaltung hätte sich dieser Antrag nicht auf ein Zitat aus dem Protokoll des Verwaltungsausschusses beziehen dürfen. Weiter wurden einige Hinweise aus dem Antrag, obwohl diese bis ins Detail in der Vergangenheit durch die Presse veröffentlicht wurden, jetzt als „nicht öffentlich“ eingestuft.
Herr Wiegers, – wenn etwas aus nichtöffentlichen Sitzungen widerrechtlich an die Öffentlichkeit gelangt, ist es nicht für die Öffentlichkeit legitimiert…….auch nicht für die AfD
Meine Damen und Herren..…
ich werde Ihnen darstellen – wer hier wen diffamiert!
In diesem Antrag der AfD gegen meine Person sind 3 Anklagepunkte auszumachen:
Anklagepunkt 1 des Antrags:
Es wurde der Vorwurf auf Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch die AfD-Fraktion erhoben.
Dieser im Antrag formulierte Satz ist falsch und somit manipulativ platziert.
Ich habe – in meiner Funktion als Fraktionsvorsitzende der SPD – im Auftrag meiner Fraktion, den Text von der Homepage der AfD verlesen und der Verwaltung eine Kopie dieses Beitrags der AfD Buxtehude zur Überprüfung – in einer nichtöffentlichen Sitzung – ausgehändigt.
Ein Vorwurf wurde nicht erhoben.
In diesem öffentlichen Beitrag wurde seitens der AfD darauf hingewiesen, dass es sich um einen Auszug eines nichtöffentlichen Protokolls einer Ausschusssitzung handelt
unter Namensnennung eines Verwaltungsmitarbeiters etwas als Zitat, also in wörtliche Rede gesetzt, was nicht dem nichtöffentlichen Protokoll entspricht – also – es wurde auf der Homepage verfälscht dargestellt!
Leider ist der Verwaltung in der Bearbeitung der Überprüfung ein Fehler unterlaufen, welchen sie auch gegenüber der AfD schon erklärt hat.
Trotzdem beruft sich die AfD – auch in dem aktuellen Antrag – weiter auf die inhaltlich falsche Antwort der Verwaltung.
Es steht für JEDEN außer Frage (alle Ratsmitglieder haben eine Verschwiegenheitspflicht unterschrieben), dass sich öffentlich …
- nicht auf Inhalte aus nichtöffentlichen Protokollen bezogen werden darf
- schon gar nicht Passagen in manipulativ veränderter Form dargestellt werden dürfen.
Die Kopie eines solchen öffentlichen Beitrags der Verwaltung zur Überprüfung zu übergeben, ist mein – und unser aller Recht!!
Die einzige Diffamierung die hier stattfindet ist seitens der AfD gegen meine Person und in den anzweifelnden Äußerungen auf der Homepage des AfD Kreisverbandes Stade, über das Handeln der Verwaltung.
2. Anklagepunkt des Antrags:
Auf diese Weise ist bisher ein SPD-Ratsherr abgemahnt worden.
Im Herbst 2017 hatte ein Mitglied der SPD Fraktion unter seinem Namen, auf seiner Facebookseite, aus einer nichtöffentlichen Sitzung berichtet. Dieses war einem Mitglied einer anderen Fraktion aufgefallen und er hatte es gemeldet.
Da der Verursacher dieses nachgewiesenen Verstoßes bekannt war, war die Verwaltung in der Pflicht das zu ahnden!
Bis dahin war es ein nichtöffentlicher Vorgang.
In diesem öffentlichen Antrag unterstellt die AfD – mir!! – diesen Vorgang.
Wahrheitsgehalt dieses Vorwurfes – null!
Das meine Damen und Herren, das ist Diffamierung!!!
Anklagepunkt 3 des Antrags:
Gegen Personen der Grünen ermittelt.
Auf der Facebook-Seite – Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen Buxtehude/Apensen – waren Anfang September 2018 Inhalte über Themen einer nichtöffentlich Sitzung – vom Vor-Abend – von einem Nichtratsmitglied eingestellt worden.
Diese wenigen Stunden Differenz ließen die Vermutung aufkommen, dass dieses Nichtratsmitglied nur von einem, an der Sitzung anwesenden Ratsmitglied, informiert worden sein könnte.
Am 15. Oktober 2018 wurde ein gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von SPD, CDU, FDP und BBG/FWG auf „Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Unbekannt“ (nicht gegen Personen der Grünen) der Verwaltung übergeben.
Meine Damen und Herren,
sie sehen, dass dem – von Herrn Helmut Wiegers öffentlich auf die Homepage gestellten Angriff gegen meine Person – mit falschen und manipulierenden Behauptungen – jeglicher Wahrheitsgehalt fehlt.
Das meine Damen und Herren ist Diffamierung pur.
Aber es führt uns allen deutlich vor Augen, wie die AfD Buxtehude und Kreisverband Stade agiert.
Zum Antrag der AfD:
Der Antrag auf Missbilligung gegen meine Person ist widersinnig, da lediglich eine Kopie eines öffentlich gestellten Beitrags der AfD – in einer nichtöffentlichen Sitzung – der Verwaltung zur Prüfung übergeben wurde.