Das Land in guten Händen – Stabile Landesfinanzen

Auf die Krisen reagieren. In die Zukunft investieren. Das ist die aktuelle Herausforderung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Der Stabilitätsbericht 2023 zeigt, dass Niedersachsen hier auf einem guten Weg ist.

Ministerpräsident Stephan Weil
MP Stephan Weil Bild: Anne Hufnagl

Niedersachsen droht trotz der herausfordernden Zeiten keine Haushaltsnotlage. Diese gute Nachricht geht aus dem Stabilitätsbericht 2023 hervor, der der Landesregierung im Oktober zum Beschluss vorgelegt wurde.  Niedersachsen erfüllt mit den vorgelegten Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage, zur Finanzplanung und zur Einhaltung der Schuldenbremse erneut vollständig die Anforderungen des Stabilitätsrates. Auf dieser Grundlage ist davon auszugehen, dass der Stabilitätsrat am Jahresende feststellen wird, dass dem Land keine Haushaltsnotlage droht. Zudem kann der Stabilitätsrat feststellen, dass sich für Niedersachsen keine Auffälligkeiten in Bezug auf die landeseigene Schuldenbremse ergeben.

Antworten auf multiple Krisen

Dabei ist klar, dass das Land wie alle staatlichen Ebenen vor der Herausforderung steht, die enormen Auswirkungen zu bewältigen, welche sich durch die drei sich überschneidenden Krisen der COVID-19-Pandemie, des Ukraine-Kriegs und der Klimakrise ergeben. Erschwerend hinzu kommt ein selten rascher Anstieg von Inflation und Zinsen. Doch auch unter herausfordernden finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist es die Aufgabe verantwortungsvoller Politik, zukunftsweisende Investitionen in ausgewählten Schwerpunktthemen voranzutreiben. Genau das tut diese Landesregierung.

Mit den beiden Nachtragshaushalten hat die Landesregierung inhaltlich auf die durch den russischen Angriffskrieg bedingten krisenhaften Entwicklungen reagiert. Gleichzeitig wurden erste wichtige Impulse für zukünftige Investitionen vor allem in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen und Klimaschutz gesetzt. Die Finanzierung der beiden Nachtragshaushalte erfolgte im Wesentlichen aus inflationsbedingten Steuermehreinnahmen und ohne Nettokreditaufnahme.

Finanzplanung bis 2027: Zukunftsinvestitionen

Der Haushaltsplanentwurf 2024 und die Mittelfristige Planung (Mipla) 2023 bis 2027 ebnen den fach- und finanzpolitischen Weg für die kommende Legislatur. Dabei steht fest, dass die zusätzlichen inflationsbedingten Steuereinnahmen nahezu vollständig durch die Entlastungszahlungen infolge der Energiekrise und die preisgetriebenen Kostensteigerungen aufgezehrt werden. Finanzielle Gestaltungsräume für notwendige Investitionen in zentralen Handlungsfeldern sind durch Ausgabenzurückhaltung an anderer Stelle zu schaffen. Die Mipla setzt die notwendigen Prioritäten und zeigt den Weg zur Umsetzung erster wichtiger Vorhaben in den Bereichen Bildung, Klimaschutz, Gesundheitsversorgung, Wohnen und Digitalisierung auf. Dabei ist der Haushaltsausgleich in sämtlichen Jahren ohne Nettokreditaufnahme und ohne den Ausweis verbleibender Handlungsbedarfe gelungen.

Die geringfügigen strukturellen Defizite in der Mipla ab 2024 ergeben sich im Wesentlichen durch Entnahmen aus der Konjunkturbereinigungsrücklage und aus der Allgemeinen Rücklage. Dieser Rückgriff auf einmalige Finanzierungsinstrumente kann in herausfordernden Zeiten den Brückenschlag ermöglichen zwischen einem Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme und dem Vollzug dringend notwendiger Investitionen.

Hintergrund:

Der Stabilitätsbericht bildet die Grundlage für die jährlichen Beratungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder. Der Stabilitätsrat ist ein Bund-Länder-Gremium, das neben der Überwachung der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern seit 2020 auch die Einhaltung der Schuldenbremse überwacht. Der aktuelle Stabilitätsbericht beruht auf den Jahresabschlüssen 2021 und 2022, dem Haushaltsplanentwurf 2024 sowie der Mittelfristigen Planung 2023 bis 2027.

Die Haushaltsüberwachung erfolgt anhand einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Es handelt sich hierbei um die Kennziffern „Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je Einwohner“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Zins-Steuer-Quote“ sowie „Schuldenstand je Einwohner“. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Für Niedersachsen ist für den aktuellen Beobachtungszeitraum keine der Kennziffern auffällig.

Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse beruht auf zwei Komponenten. Die erste Komponente beinhaltet eine Darlegung anhand der bundes- beziehungsweise jeweiligen landesrechtlichen Schuldenbremse.

Der Stabilitätsrat nimmt hier zur Kenntnis, ob der Bund und die Länder die Schuldenbremse nach den bundes- beziehungsweise jeweiligen landesrechtlichen Regelungen einhalten. Die zweite Komponente umfasst die Ergebnisse des Bundes und jedes Landes, die nach einem harmonisierten und an den europäischen Vorgaben und Verfahren orientierten Analysesystem ermittelt werden.

Dieses Analysesystem ist von den länder- beziehungsweise bundesrechtlichen Ausgestaltungen der Schuldenbremse unabhängig. Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse erfolgt bei beiden Komponenten für das jeweils abgelaufene, das aktuelle und das darauffolgende Jahr. Beide Komponenten zeigen keine Auffälligkeit für Niedersachsen

Quelle: Nds. Staatskanzlei